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Erzbischofs, der Truchseß und der Schenk, die mit der Guisver--waltuug beschäftigt waren, und der Marschall, der neben der Aussicht über die Wiesen und Weiden auch ein militärisches Amt in der Stadt besaß. Besonders wichtig war das Amt des Markt-meisters, der für den Frieden des Marktes, sür die richtige Zollerhebung und für die Ordnung auf den Verkehrsstraßen zu sorgen hatte. Der Münzmeister endlich prägte alljährlich um Jakobi (25. Juli) mit seiner Innung, den .Hausgenossen, die neuen Groschen. Er saß auf dem Markte am Wechseltische, um alte Münzen gegen die neu geprägten umzutauschen, wobei auf den Erzbischos die Abgabe des Schlägeschatzes eutsiel. Als Beamte galten auch der Schultheiß im Brühl, welcher Richter im erzbischöflichen .Hofgericht war, und der Stadtschultheiß, der Stellvertreter des Vogts im Stadtgericht.
Eine besondere Stellung hatte der Stadtvogt inne. Obwohl er nicht Beamter des Erzbischofs war, war er doch von ihm abhängig. Die Vogtei war von altersher im erblichen Besitz der Grafen von Gleichen oder Tonna. Sie waren wohl die Grafen der Hundertschaft gewesen, in der Erfurt gelegen hatte. Die Grafen waren in der Stadt selbst und deren Umgebung reich begütert. An sie erinnert heute noch die Grafengasse, an deren Ecke am Anger sie den großen Hof zum Steinsee besaßen. Nachdem Erfurt mit einer Mauer umgeben war, versahen sie auch das Anit eines obersten Stadtkommandanten, also des Burggrafen. Sie hatten für den Schutz und die Verteidigung der Stadt zu sorgen und mußten mit den erzbischöflichen und anderen ritterlichen Ministerialen die Tore überwachen. Das Lauentor, am Ende der Lauengasse hinter der heutigen Gewehrfabrik gelegen, unterstand ihrem besonderen Schutze. Es führte seinen Namen nach dem an ihm angebrachten Gleichenschen Wappenlöwen. Die Grafen besaßen das Recht des freien Ein- und Ausrittes durch dieses Tor bei Tag und Nacht, ein Recht, das der Stadt sehr gefährlich werden konnte. Durch Zumauerung des Tores (um 1324) wurde der Gefahr ein Ende gemacht. Außerdem besaßen die Gleichengrafen auch die Vogtei des Petersklosters, in welchem sie eine Herberge und ihre Grabstätte hatten. Zu Ende des 13. Jahrhunderts ging die Vogtei der Stadt ans das Mainzer Erzstist selbst über. Die Grafen blieben nur noch Vögte des Petersklosters und Bürger der Stadt, in welcher sie ihren reichen Besitz an andere Bürger zu Lehen gaben.
Einrichtung des Rates und Einsetzung der Vierherren: Urkunden des 12. Jhrhdts. nennen bereits Bürger als Zeugen neben den mainzischen Beamten, und 1203 beklagt sich der Erzbischof, daß die Erfurter Bürger bestrebt seien, seine Rechte zu kümmern. 1212 steht den erzbischöflichen Ministerialen ein bürgerlicher Beirat zur Seite; eine Urkunde aus diesem Jahr nennt 23 Bürger als Gemeindevertreter (consiliarii) neben den mainzischen Beamten (iudices). Zu dieser Zeit hatte also die Bürger-
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Extrahierte Personennamen: Schenk
Extrahierte Ortsnamen: Wechseltische Tonna Erfurt Erfurt
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schafl schon Anteil an der Leitung der städtischen Angelegenheiten und ließ ihn durch ihre Vertreter ausüben. Um die Mitte des 13. Jhrhdts. war der Stadtrat bereits unabhängig von Mainz und vom Erzbischof anerkannt. Er bestand aus 14 Personen, den Konsuln, die aus ihrer Mitte zwei Ratsmeister als Vorsteher wählten. Nach Verlauf von je vier Jahren wurde der alte Rat zumeist wiedergewählt, wie es aus den Aufzeichnungen jener Zeit ersichtlich ist. Neben dem „sitzenden Rat" war also ein „weiterer Rat" vorhanden, der freilich nur bei besonderen Anlässen in Tätigkeit trat. 1283 wurde durch eine Erhebung der Handwerker gegen die Gesrunden die Zahl der Ratsmitglieder aus 24 erhöht und ein fünffacher Trausitus (Wiederwahl nach 5 Jahren) gebildet. Jeder Rat bestand aus 14 von den Geschlechtern und 10 von den Zünften. Er hatte geschickt viele erzbischöflichen Rechte an sich gebracht. So besaß er seit 1289 die Polizeigewalt; er konnte Angeklagte verhaften und in den Gefängnissen unter dem Rathause (erbaut um 1250) verwahren lassen. Auch hatte er das Steuerrecht auf alles Eigentum, auf Wein, Bier und alles, was sonst noch der Besteuerung unterliegen kann. Er konnte das Aufgebot der Bürger erlassen, die Stadtmauern erhallen und verteidigen und über die Stadtkasse verfügen. Ihre Füllung wurde ihm leicht, da er von dem Geld bedürftigen Erzbischof Gerhard Ii. von Eppenstein das Recht der Münzprägung und der Zollerhebung zuerst auf 6 und dann auf weitere 14 Jahre (bis 1305) gepachtet hatte.1)
Durch die Weiterverpachtung dieser Rechte an Mitglieder der Gesrundensippe aber kam es bald zu innerem Zwist. Sie trieben mit der Zollerhebung Mißbrauch, ließen sich bei der Münzprägung Unredlichkeiten zu schulden kommen und waren parteiisch beim Rechtsprechen. Außerdem behandelten sie die einfachen Bürger nur noch wie Hörige. Sie legten um geringer Ursache willen Verhaftete solange in den Block, bis sie lahm waren, oder ließen ihnen Hände und Füße abhauen. Selbst die barbarische Strase des Augenausstechens verhängten sie ohne hinreichende Ursache. Das alles kam der aus den Umsturz der Rats'versassuug hinarbeitenden Partei der Zünfte im höchsten Grade gelegen. Ihr Wühlen und Aufreizen trug bald die besten Früchte. Dazu kam noch, daß die äußeren Feinde der Stadt den Unfrieden zwischen Rat und Gemeinde schürten. Landgraf Friedrich schrieb der Gemeinde, daß er nicht mit ihr, sondern mit dem Rat, der ihm sein Eigentum widerrechtlich vorenthalte, Krieg führe. Gegen Ende des Jahres 1309 kam es zu offenem Aufruhr der Gemeinde gegen den Rat, dem nichts anderes übrig blieb, als die Forderungen der Zünfte zu gewähren. So billigte er zur Sicherstellung der Rechte der Gemeinen die Wahl von vier Männern aus deren Mitte (Januar 1310). Sie, die Viere von der Gemeinde, unsere Herren die Viere .
0 Am 16. Nov. 1354 kaufte der Rat für 3000 Mark Silber die Münze.
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Extrahierte Personennamen: Gerhard_Ii Eppenstein Friedrich Friedrich
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oder Vierherren genannt, wurden alljährlich von der Bürgerschaft aus ihrer Mitte gewählt. Sie hatten das 91 echt, sich im Rathaus aufzuhalten, die Klagen der Bürger anzuhören und vor den Rat zu bringen. Dieser mußte in einem solchen Falle sofort seine Verhandlungen unterbrechen, den Kläger hören und ihm ein Urteil geben. Doch schon wenige Jahre darauf wurden die Vierherren in den Rat ausgenommen. Sie erlangten in ihm eine solche Bedeutung, daß sie sich später als die eigentlichen Stadtregenten ansehen konnten. Zu dieser Zeit wurden sie wieder ans den ratsfähigen Familien gewählt. Mit der Ausnahme der Vierherren in den Rat hörten die inneren Zwistigkeiten aus (1322) und ruhten fast 200 Jahre.
Zu dieser Zeit bestand der Rat aus vier Ratsmeistern, vier Vierherren und zwanzig Ratsmannen, bei fünfjährigem Tranfitns also aus 140 Personen. Er hielt sich an die aufgezeichneten Vorschriften und vermied jede Parteilichkeit und den Mißbrauch städtischer Gelder. Er richtete vielmehr sein Augenmerk aus die Erhaltung des Landfriedens und den Straßenschutz, wovon die Macht der Stadt und der Wohlstand der Bürger abhing. Beide hoben sich darum auch zusehends trotz der mancherlei Unglücksschlüge. Häufige Mißernten riefen große Hungersnöte hervor (1315 und 1368), und mehrmals (1345, 1382 u. 1462) brach die Pest aus
(s. Der schwarze Tod in Erfurt und die Geißler, Nr. 26 u. das Pestkreuz in den Anlagen an der Nachoderstraße).
In diesem Zeitabschnitt wurde Erfurt zur „einzigen wirklichen Großstadt Mitteldeutschlands, die sich an Reichtum und Volkszahl mit Straßburg und Frankfurt und mit Nürnberg und Danzig messen konnte."
Erfurter Handel: Der Stadtsäckel wurde gefüllt aus den
reichen Einnahmen, die das Stapelrecht1) brachte. Die Bürger dagegen sammelten ihre Reichtümer aus dem Handel mit Waid, dem damals einzig vorhandenen Blau- und Grünsärbemittel und aus dem Handel mit den gegen den Waid eingetauschten Kolonial-
waren und den Erzeugnissen der heimischen Wollweberei und Gerberei (s. 1. Erfurter Handel und Handelsstraßen, Nr. 32, 2. Auf
i) Alle Kaufleute, die mit ihren Wagen in einem bestimmten Umkreis Thüringen durchfuhren, mußten nach Erfurt kommen und hier niederlegen, d.h. an die Bürger verkaufen. Diese besaßen das Vorkaufsrecht. Erst nach ihnen konnten auch Fremde kaufen. Das Niederlegen geschah im Kaufhaus
oder in der Wage, einem besonders dazu eingerichteten Gebäude mit großem
Hof und vielen Kammern, welche die Kaufleute pachten mußten^ Anfänglich diente wohl das untere Stockwerk des Rathauses diesem Zwecke. Im 14. Jahrhundert aber stand das Kaufhaus Michaelisstraße 7. Heute erinnert noch die Wagegasfe an dieses Gebäude. Später diente der Packhof, der auch Wage genannt wird, als Kaufhaus (Anger, Ecke Bahnhofstraße). — Auf jedes Geschäft mußte ein Zoll entrichtet werden, bald vom Verkäufer oder vom Käufer allein, oft aber auch von beiden zugleich. Die Einrichtung t>es_ Niederlegend war für die Kaufleute ein sehr häßlicher Zwang. Sie hörte im 16. Jahrhundert, als Leipzig durch Begünstigung der sächsischen Fürsten fast den ganzen thüringischen Handel an sich riß, allmählich auf.
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Land, sondern es wurden ihm auch, als dem Vertreter des Königshauses, gewisse Rechte vor den übrigen Söhnen übertragen.
Durch diese Sitte entstanden ost blutige Streitigkeiten zwischen den
Erben. Auch zwischen den Söhnen des Bisinns kam es zum Erb-streit, durch den der Untergang des blühenden Reiches (531) herbeigeführt wurde (s. Der Sturz des thür. Königreiches, Nr. 9).
Thüringen, eine fränkische Provinz: Nach dem Siege
der Sachsen und Franken wurde Tbüriugen eine fränkische Provinz und nußte als jährlichen Tribut 500 Schweine iu die königliche Küche nach Metz liefern. Als dann im Jahre 561 das fränkische Reich geteilt wurde, kam Thüringen unter die Herrschaft
Sigberts I. von Äustrasien (561—575). Der Tribut blieb auch für die Zukunft bestehen. Erst Kaiser Heinrich Ii. erließ ihn den Thüringern (1002). Unter Sigberts Nachfolgern schwand die kö-
nigliche Macht dahin und die Sitten verwilderten vollständig.
Um diese Zeit begannen slawische Stämme die offenen Grenzen unseres Heimatlandes zu überschreiten und sich zwischen Elbe und Saale niederzulassen. In der Zeit der Völkerwanderung halten sie das von den Germanen verlassene Land im Osten der Elbe bis hinab zur Ostsee ohne Schwertstreich in Besitz genommen. Die von den Deutschen Winden, später aber Wenden genannten Slawen standen anfangs zu ihren westlichen Nachbarn in sreundschaft-lichem Verhältnis. Sie trieben mit ihren felbftgefertigten Webereien, mit Pelzen und Pferden, mit Honig, Wachs und Salz einen regen Tauschverkehr und lebhaften Handel. Erphesfnrt, unser heutiges Erfurt, war ihnen wohlbekannt.
Bald aber änderte sich das freundnachbarliche Verhältnis. 100 Jahre nach dem Untergange des Thüringer Königreiches standen die Slawen in offenem Kampfe mit dem Frankenreiche, über das König Dagobert <628—638), dem Pippin der Aeltere von Landen als Hausmeier (Majordomus) zur Seite stand, regierte. Der König ernannte Radulf, einen vornehmen Franken, zum Herzog von Thüringen und beauftragte ihn mit der wirksamen Verteidigung der Ostgrenze seines Reiches. Es gelang Radulf auch, das verhaßte Slawenvolk über die Saale zurückzudrängen und an ihren Ufern einige feste Burgen und Städte zu errichten. Rudolstadt ist wohl al6 feine Gründung anzusehen. Er faßte auch fönst die Zügel der Regierung mit kräftiger Hand und hinterließ seinem L>ohne Heden ein Erbe, das nur noch dem Namen nach die friiiv fische Oberherrschaft anerkannte, an sich stellte es ein neues Thüringer Königreich dar. Hedens gleichnamiger Enkel war Christ und schenkte (704) dem Bischof Willibrord einen Hof zu Anv itadt und mehrere andere Güter in Thüringen. Thüring, der letzte Herzog, fiel in der Heeresfolge Karl Martells (717 Schlacht bei Viney), und Thüringen wurde nun in Gaue eingeteilt, die von Gaugrafen verwaltet wurden. Anfangs kannten die Franken nur einen Gau Thoringia zwischen Werra und Saale, später aber
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Extrahierte Personennamen: Heinrich_Ii Heinrich Pippin Hedens Christ Willibrord Willibrord Karl_Martells Karl
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des. Dazu kam für Erfurt noch ein Nachlassen des Handels und eine zu wenig sparsame Hauswirtschaft des Rates, der trotz der ungünstige Lage der Stadt noch teure Feste feierte (f. Nr. 36). 1509 betrug die Schuldenlast der Stadt annähernd 600 000 Gulden, eine für damals geradezu gewaltige Summe, welche fast die ganze Einnahme als Zins an 509 Gläubiger verschlang. Es kam soweit, daß sich kein Bürger mehr ohne Gefahr für seine persönliche Freiheit in einer benachbarten Stadt sehen lassen durfte; denn nach der Sitte der damaligen Zeit suchte der Gläubiger sich der Person einzelner Bürger zu sichern, um Zahlung der Zinsen zu erlangen. Zwar versuchte der Rat durch alle möglichen Mittel, der dringendsten Not abzuhelfen; so schickte er z. B. seinen Vertretern wiederholt Füßchen Bier, um beschwichtigend auf die Gläubiger einwirken zu lassen. Doch sein Tun war vergebens. Die kleinen Mittel versagten. Er sah sich gezwungen, dem Vorschlage eines Mitgliedes zu folgen und ein Amt zu versetzen: Ka--pellendorf wurde für 8000 Gulden an Kursachsen abgegeben.
Das tolle Jahr: Waren vorher die Bürger schon erbittert
gewesen, so gab dieser Schritt, als er bekannt wurde, das Zeichen zur allgemeinen Empörung. Um sie zu dämpfen, beschloß der Rat, nachdem er vergeblich mit einigen ihm freundlich gesinnten Bürgern und den Vormunden der Viertel und Handwerke geredet hatte, der Bürgerschaft die Lage der Sache zu eröffnen. Er berief darum auf den 8. Juni 1509, den Tag nach dem Fronleichnamsfeste, die Vormundei) aufs Rathaus. Doch erschienen mit ihnen wohl an 100 andere Personen, meist Angehörige des kleinen Hand. Werks und der Vorstädte und verlangten als erstes eine Vertretung im Rat. Außerdem forderten sie das Recht, die Eyriaks-bnrg und die Mauern und Tore der Stadt zu besetzen; ferner begehrten sie freies Versammlungsrecht und die Befugnis, Aufsicht zu üben und die Rechnungen zu prüfen. Wohl oder übel mußte der Rat die Forderungen bewilligen. Er bestellte aber die Vormunde der Viertel und Handwerke auf den folgenden Tag noch einmal allein aufs Rathaus. Doch die inzwischen von der Gemeine „Erwählten" erschienen mit, um deren Recht zu fordern. Es kam zu einer stürmischen Auseinandersetzung. Unter lautem
s* Stadt war eingeteilt in 4 Stadtviertel: Mariae, Andreae, Johannis
und -Jitit- ^edes Viertel bestand wieder aus mehreren Spezialgemeinden (Pfarren) Sie waren die unterste Einheit der städtischen Verwaltung. An ihrer Spitze standen em Ober- und em Unterpfarrhauptmann als Vormunde und ein Kollegium r’0i Jevren' äufstwtnengefefct aus den früheren Hauptleuten, die wiederum jährlich aus ihrer Mitte die Vormunde wählten. — Auch die Zünfte hatten zwei "^ormunde; außerdem standen ein Aeltestenkollegium und eine Aufsichtsbehörde, dre Ucntmanner, an ihrer Spitze. — Je ein Vormund der Viertel und der Zünfte ••Lrln ' der das Jahr zuvor gesessen hatte, gewählt; selbstverständlich wählte man nur einen, der von den Vierteln und Handwerken zuvor rm Rate gesessen hatte. Nur die Schmiede hatten das Recht', beide Vormunde frei zu wagten.
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Extrahierte Personennamen: Mariae Andreae Johannis
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Toben verlangten sie von dem zumeist gehaßten Mitgliede des Rates, von dem stolzen Obervierherrn Heinrich Kellner, Rechenschaft. Auch beschuldigten sie ihn, ohne Wissen des Rats und der Gemeine das Schloß und Amt Kapellendorf verkauft zu haben. Das war für den Stolzen zu viel. Im höchsten Zorn sprang er auf, schlug an seine Brust und rief mit lauter Stimme: „Hie stehet die Gemeine!" (Rathaussaalbild). Das Wort entfesselte einen wahren Sturm von Raserei. Selbst die Gemäßigten forderten seine augenblickliche Verhaftung, und den Vierherren blieb nichts anderes übrig, als den Volkswillen auszuführen. Von Stadtknechten geleitet, wankte der eben noch so Gewaltige als gebrochener Mann seinem Hause (Regierungsstraße 64) zu, nachdem er zuvor alle Schlüssel abgegeben hatte. Damit hatte die Erfurter Revolution ihren Anfang ge-
nommen. In den nun folgenden Wirren des „tollen Jahres" versuchten Mainz und Sachsen der aufrührerischen Bewegung eine Wendung zu geben, die ihnen günstig war. Dabei hielt es der
Kirchenfürst mit den Unzufriedenen aus dem niederen Volk, während Sachsen durch den Rat sein Ziel zu erreichen suchte. —
Gegen Ende des Jahres vollzog das Volk den Bruch mit der Vergangenheit. Die alte Verfassung wurde abgeschasst und eine neue angenommen. Auch wurde ein völlig mainzifch gesinnter Rat gewählt, von dessen Mitgliedern nicht ein einziges mit den alten etwas zu tun hatte. Dieser neue Rat mußte alle den Bürgern lästigen Abgaben aufheben, wodurch man sich freilich der Mittel zur Bezahlung der Schulden beraubte. Selbst der Kaiser erließ, gewonnen vom Erzbischos, am 28. Januar 1510 aus Innsbruck einen Auftrag, in dem die Erfurter angehalten wurden, Mainz unbedingt Rechnung von der bisherigen Stadtverwaltung zu legen; außerdem untersagte er alle Vergewaltigungen der Stadt und entbot die Beteiligten auf den Reichstag nach Augsburg. Auch eine neue Eidesformel^) für die Huldigung wurde durch Mainz festgesetzt. In ihr wurde der Erzbischof als „rechter Erb-herr" (schon Bedingung des Friedens von Amorbach 1483) anerkannt, während der Rat versprach, den „Bürgern, reichen und armen, getreu und hold sein zu sollen und zu wollen."
So hatte Mainz wohl alles erreicht, was es wollte; aber seine Erfolge hatten Sachsens Unzufriedenheit aufs höchste gesteigert. Infolgedessen nahm die Fehde, die sich um Erfurts willen allmählich zwischen den beiden entwickelt hatte, eine immer größere Ausdehnung an. Ungeachtet des Friedensgebotes des Augsburger Reichstagsabschiedes vom 23. Mai 1510 wurden säch
l) Wir globen und sweren, dass wir vnserm gnedigsten Herrn, dem Erzbischof zu Mentz, vnserm rechten Erbherrn, vnserm Herrn dem Greuen unserm Herrn dem Vitzthum, der Stadt Erfurt und den Burgern, reichen und armen, getrewe und holt sein sollen und wollen, Ire recht behalten, ohne alle vbel list, also ferre als wir das wissen und vermögen und den Rat helen (geheim halten), als wir zv recht sollen das vns gott helff und alle heiligen.
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Extrahierte Personennamen: Heinrich_Kellner Heinrich
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war im Rat die Hoffnung gekeimt, daß Erfurt doch noch eine Reichsstadt werden könne. Aber trotz aller Anstrengungen der Er-surter Abgesandten brachte der Friedensschluß zu Münster 1648 nicht die Erfüllung dieser Hoffnung. Erfurt blieb beim Mainzer Stift, dessen staatskluger Erzbischof Johann Philipp von Schönborn die Stadt bald ganz unter seine Herrschaft zwang.
Restitution (Mainz erlangt seine alten Rechte zurück): Die durch die Lasten des 30jährigen Krieges und die Stockung von Handel und Gewerbe verarmte Bürgerschaft geriet wie vor 150 Jahren in einen heftigen Streit mit dem Rat, dem sie Ueber-schreitung seiner Befugnisse, Uebermut gegen die Bürger und Mißbrauch der allgemeinen Not zu eigenem Vorteil zum Vorwurf machte. Sie verlangte wie damals (1309) die Einführung der Vierherren-Wahl und eine Stadtregiernng, wie sie die sogenannte Regimentsverbesserung von 1510 vorgesehen hatte. Es war nämlich im Laufe des Krieges üblich geworden, neben den alljährlich wechselnden Räten eine Anzahl der vornehmsten Mitglieder, die sogenannten Aeltesten, beizubehalten. Man wollte stets Männer an der Spitze haben, die in den schweren Zeiten mit dem Gange der Geschäfte vertraut waren. Die Aeltesten hatten aber zuletzt die Herrschaft ganz an sich gerissen und schalteten und walteten ausschließlich nach eigenem Ermessen. Anfangs widersetzte sich der Rat den Forderungen der Bürger. Später aber gab er zu, daß Abgeordnete gewählt wurden, die an der Regelung der öffentlichen Verhältnisse teilnehmen sollten. Ferner erhielt der kaiserliche Ausschuß den Auftrag, den Streit zwischen Rat und Bürgerschaft zu schlichten. Er war auf Verlangen des Erzbischofs zur Berichtigung seiner Ansprüche, die er auf Grund der Restitution an Erfurt gestellt hatte, eingesetzt worden. Es gelang ihm auch, die Streitigkeiten zu beseitigen und eine Vierherrnwahl zu Gunsten der Bürgerschaft herbeizuführen (Wahl des ehemaligen Rektors der Andreasschule, Volkmar Limprecht, zum Obervierherrn). Aber bald loderte die Flamme der Zwietracht von neuem empor. Die Forderung des Erzbischofs um Ausnahme in das Kirchengebet bildete den Zündstoff für den neuen Streit, der zum zügellosesten Volksaufruhr wurde, und in dem wie ehemals einzelne für Mainz, andere für Sachsen Partei ergriffen. Obervierherr Limprecht, bislang ein Liebling des Volkes und Parteigänger des Erzbischofs, wurde ins Gefängnis geworfen und nach greulichen Mißhandlungen vor dem Rathaufe enthauptet. Der Stadtfvndikus (Rechtsrat) Abianus und andere, die auf der Seite Sachsens standen, konnten sich vor gleichem Schicksal nur durch die Flucht retten, während das Volk ihre Häuser und Gärten zerstörte. Sogar ein kaiserliches Friedensgebot blieb ohne Wirkung. Da traf die Stadt die Reichsacht. Statt aber die Bürger zu beruhigen, erregte die Achterklärung ihre Wut noch höher. Sie vergaßen sich soweit, den kaiserlichen Herold zu verhöhnen und
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Extrahierte Personennamen: Johann_Philipp_von_Schönborn Johann Philipp Volkmar_Limprecht
Staates betroffen, da er von Sachsen bequem zu erreichen war. Das merkwürdigste Ereignis jener sieben Kriegsjahre war der Einzug des großen Königs in Erfurt und sein Aufenthalt in mehreren Dörfern des städtischen Gebietes (s. Nr. 58, 59, 60 u. 61).
Dalbergsche Zeit: Nach dieser schlimmen Zeit (seit 1772)
war der Statthalter v. Dalberg unserm Erfurt ein treuer Helfer und Berater. Er war besonders ein eifriger Förderer der Künste und Wissenschaften, so daß unter seiner Statthalterschaft sogar die Universität noch einmal für kurze Zeit aufzublühen begann. Hervorragende Männer, die Brüder Humboldt, Schiller und Goethe, weilten damals häufig als Gäste in Erfurt, das die großen Naturforscher Trommsdorff, Bernhardt und Bucholz zu den Seinen zählte. Heute noch gilt die Dalbergsche Zeit als eine für die Stadt reich gesegnete, obwohl gesagt sein muß, daß es auch Dalberg nicht gelungen ist, einen dauernden Aufschwung herbeizuführen (s. Nr. 62 u. 63).
Damals umfaßte der erfurtifche Teil des Mainzer Gebietes das Fürstentum Erfurt mit 2 Städten (Erfurt und Sömmerda), drei Marktflecken, 72 Dörfern und 4 Schlössern und die Grafschaft Blankenhain (seit 1794) mit 1 Stadt, 1 Marktflecken, 19 Dörfern und 1 Schloß. Die Landesregierung befand sich in Mainz, während in Ersurt besondere Ortsbehörden errichtet waren.
Das Erfurter Gebiet war in folgende neun Aemter geteilt: Vargnla, Azmannsdorf, Tonndorf, Vippach, Großsömmerda und die für den jetzigen Landkreis in Betracht kommenden Aemter Mühlberg, Gispersleben, Alach und endlich das Stadtamt. Die Grafschaft Blankenhain iuntergleichen) mit Wandersleben verwaltete ein Regierungsrat in Erfurt. Der Ortsvorstand der einzelnen Gemeinden bestand aus dem Oberheimbürgen und 5 bis 8 Ortsvormunden, welche durch Stimmenmehrheit von der Gemeinde in der Regel auf Lebenszeit gewühlt und vom Kurfürstlichen Amt bestätigt und vereidigt wurden. Der Oberheimbürge war der erste Vorgesetzte der Gemeinde.
Erfurt wird preußisch: Werfen wir nun wieder einen Blick
auf die geschichtlichen Ereignisse am Ausgang des 18. Jahrhunderts. In dem wegen der französischen Revolution aufbrechenden ersten Bundeskriege wurde der rheinische Teil des Mainzer Gebietes hart betroffen. Die Hauptstadt Mainz selbst wurde von den Franzosen erobert, und der Kurfürst Friedrich Karl Joseph von Ehrthal, dem die Erfurter zum Gedächtnis seines Aufenthaltes in ihrer Stadt (1777) den Obelisken vor den Graden (Friedrich Wilhelmsplatz) errichtet hatten, sah sich zur Flucht nach hier gezwungen. Auch viele französische Flüchtlinge fanden in Erfurt ein sicheres Unterkommen (f. Französische Emigranten in Ersurt, Nr. 64). Der dem zweiten Bundeskriege folgende Friede von Lüneville (1801) bestätigte die schon im Frieden von Eampoformio (1797) beschlossene Abtretung des linken Rheinusers. Er gab den Welt-
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Extrahierte Personennamen: Dalberg Schiller Goethe Trommsdorff Bernhardt Dalberg Friedrich_Karl_Joseph_von_Ehrthal Friedrich Karl Friedrich_Wilhelmsplatz Friedrich
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tu na Sachsen, eine von den 8 Provinzen,1) in die der preußische Staat durch die neue Verwaltungseinrichtung geteilt wurde. Jede der Provinzen, an deren Spitze ein Ober-Präsident gestellt wurde, zerfiel in zwei oder mehr Regierungsbezirke. Die Regierungen dieser Bezirke teilte man wieder in zwei Abteilungen, in die des Innern und die der Finanzen; doch wurden beide einem Regierungs-Präsidenten unterstellt. Die Regierungen der Provinz Sachsen wurden in Magdeburg, Merseburg und „in Thüringen zu Erfurt" errichtet. Magdeburg wurde zugleich der Sitz des Ober-Präsidenten. Die Regierung zu Erfurt trat am 3. April 1816 in Tätigkeit und verkündete in Nr. 2 des Amtsblattes vom 5. April 1816, daß der Regierungsbezirk in neun Kreise geteilt sei, darunter der Stadtkreis Erfurt mit 14 500 und der Landkreis mit 12 588 Einwohnern. Außer „Stadt und Gebiet Erfurt mit dessen Tependenzen" (Zubehör) umfaßte der Regierungsbezirk noch die „Hennebergischen Aemter Schlenfingen, Suhl, Kühndorf und Bens-haufeu, die Thüringischen Aemter Weißensee und Langensalza nebst den von dem Kreisami Tennstedt verwalteten Ortschaften, das Eichsfeld mit seinen Dependenzen, die Grafschaft Hohenstein und die Städte Nordhausen und Mühlhausen mit ihren Gliedern." Ein Teil des alten Erfurter Gebietes, nämlich die Grafschaft Blankenhain, außer dem Amt Wandersleben, welches preußisch und bei Erfurt blieb, und die Aemter Schloß-Vippach, Azmannsdorf und Tonndorf wurden an Sachsen-Weimar abgegeben, von dem Ringleben gegen Nöda eingetauscht wurde. Anderer alterfur-tifcher Besitz, Sömmerda, Röhrborn und Schallenburg sowie Groß-vargula, blieb wohl preußisch, wurde aber bei der Besitzregelung anderen Kreisen des Regierungsbezirkes Erfurt zugeteilt. Die ersten drei Orte erhielt der Kreis Weißensee, Großvargnla aber kam zu Langensalza?)
Wie schon oben erwähnt, waren anfangs Land- und Stadtkreis voneinander getrennt und wurden auch getrennt verwaltet. Später aber wurde eine Personal-Union für zweckmäßiger gehalten, wonach der Landrat zugleich Oberbürgermeister der Stadt sein sollte; nur die Geschäftsführung blieb getrennt (1818). Doch diese Aenderung war nicht von Bestand. 1831 wurde die Personal-Union ansgehoben, und Ersurt hatte einen besonderen Oberbürgermeister zu wählen. Es geschah dies zum ersten Male 1833. Stadt und Land bildeten nun bis zum Jahre 1872 einen gemeinschaftlichen Kreis. Am 1. Januar 1872 schied die Stadt aber wieder aus dem bisherigen Kreisverband aus und bildete mit dem Königlichen Steigerforste, den Stadtkreis Erfurt. Seit dieser Zeit besteht
') Ost- und Westvreußen damals nur eine Provinz. — Zuerst hatte man den Staat sogar in 10 Provinzen geteilt.
2) Die kirchliche Einrichtung ist heute noch die alte: Sömmerda und Var-gula gehören zur Diözese (geistlicher Amtsbezirk) Erfurt.
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TM Hauptwörter (100): [T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T73: [Stadt Schloß Augsburg Grafe Nürnberg Reichsstadt Bischof Sitz Regensburg Fürst], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung]]
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nirücf. Hat der Reisende dann am nächsten Morgen seine Geschäfte erledigt, so sährt er in die Heimat zurück. Diesmal verkürzt ihm das Mittagsmahl die Zeit, und die Semen haben ihn kaum vermißt, wenn er wieder bei ihnen anlangt.
Wahrlich, die Erfindung des Dampswagens und sein weiterer Ausbau waren ein großer Triumph, und Siephensons L>ieg seiner ersten Lokomotive bezeichnete den Anbrnch eines neuen Zeitalters,.
des Zeitalters der Eisenbahnen.
Beschluß des Baues der Thüringer Ersenbahn: Aber
wie allen Neuheiten, so stellten sich auch dem Eisenbahnbau allerlei Hindernisse in den Weg, zumal in Deutschland. Das Haupthindernis lag hier in der Vielzahl der Staaten, die in ihren Sonderbestrebungen die Eisenbahn am liebsten an der eigenen Landesgrenze beendet gesehen hätten. Die erste deutsche Strecke wurde zwischen Nürnberg und seiner Nachbarstadt Fürth gebaut (1835), und um die Zeit ihrer Eröffnung faßte man in Thüringen den Plan für die Anlage einer Eisenbahn. Ihre Herstellung wurde dann durch einen Slaatsverlrag vom 20. ^ezember 1841, gesichert. Er bezweckte den Bau einer Eisenbahn von Halle über Erfurt nach Kassel mit Anschluß an die Köln-Mindener Bahn. Das Jahr darauf bildeten sich in den Städten Halle, Merseburg, Weißenfels, Naumburg, Apolda, Weimar, Erfurt, Gotha und Eisenach Aktien-Vereine, deren Ausschuß schon im März in Erfurt zusammentrat und den Bau der Eisenbahn von Halle über Erfurt bis zur Kurhessischen Grenze durch eine Aktiengesellschaft beschloß.
Das Hauptverdienst sür die gedeihliche Entwicklung der Angelegenheit gebührt dem damaligen Erfurter Oberbürgermeister Wagner, Als ein seiner Zeit weit vorausschauender Mann hatte er den großen. Nutzeit ersannt, den die Eisenbahn der Stadt Ersurt und dem gesamten Thüringer Lande bringen würde. Obgleich von der eigenen Regierung öfters abgewiesen mit seinen Anträgen, erschien er immer wieder aus dem Kampsplan, bis er siegte. Seiner Tatkraft hat es die Stadt zu verdanken, daß sie Sitz der Direktion der Eisenbahn-Gesellschaft wurde und der Bahnhos, obwohl Erfurt eine Festung war, innerhalb der Stadt angelegt werden durfte. Als ihm der letzte, günstige Bescheid wurde, schrieb er voller Freude an die Stadtverordneten: „Der Herr Generalleutnant von
Hedemann, Excellenz, hat mich heute benachrichtigt, daß die Bestimmung, wonach die Eisenbahnlinie durch die <£tcit)t geführt wird, den Wünschen der letzteren gemäß erfolgt und^offieiell ausgesprochen fei. Ich beeile mich, Einer Wohllöbl. Stadtverordne-len-Versammlnng hiervon Mitteilung zu machen." In diesem Schreiben wird uns aber auch der getreue Eckart genannt, der während der ganzen Zeit über das Wohl der Stadt wachte und mit dem Oberbürgermeister Wagner in enger Fühlung stand: Generalleutnant v. Hedemann in Berlin. Er betrieb mit einem seltenen Fleiß die Förderung der Ersurter Angelegenheiten an den
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